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   VGH Hessen, 25.04.1997 - 21 TK 4849/96   

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https://dejure.org/1997,4389
VGH Hessen, 25.04.1997 - 21 TK 4849/96 (https://dejure.org/1997,4389)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.04.1997 - 21 TK 4849/96 (https://dejure.org/1997,4389)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. April 1997 - 21 TK 4849/96 (https://dejure.org/1997,4389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 77 Abs 1 S 2 BPersVG, § 77 Abs 2 BPersVG, § 29 Abs 1 PostPersRG
    Mitbestimmung des Personalrates bei der Versetzung auf Antrag des Beschäftigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beteiligungsverfahren bei der Versetzung von Fachhochschullehrern ; Mitbestimmungsrecht bei Versetzungen der Professoren der Fachhochschule ; Überwiegend wissenschaftliche Tätigkeit der Professoren an der Fachhochschule; Beantragung der Beteiligung des Personalrats durch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 204
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 32.92

    Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 25.04.1997 - 21 TK 4849/96
    Entscheidet sich der Arbeitgeber nicht für Bewerber, die die Mitbestimmung beantragt haben, sondern für andere Konkurrenten, so kann dies nach dem Gesetzeszweck nicht dazu führen, dass der kollektive Schutzzweck leer läuft, der bei der Verweigerung der Zustimmung gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 2 BPersVG nicht dem von der Maßnahme Begünstigten dienen soll, sondern gerade einem oder mehreren Konkurrenten (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16. September 1994 - 6 P 32/92 - PersV 1995, 175 = NVwZ 1996, 188 unter 2c).
  • BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 30.85

    Lehrkraft - Vorwiegend Wissenschaftliche Tätigkeit - Personalrat - Einschränkung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.04.1997 - 21 TK 4849/96
    Unter diesen Umständen erscheint recht zweifelhaft, ob die Professoren dieser Fachhochschule in geringerem Umfang wissenschaftliche Tätigkeit ausüben als etwa der Lektor an einer Universität, den das Bundesverwaltungsgericht als Bediensteten mit überwiegend wissenschaftliche Tätigkeit im Sinne von § 77 Abs. 1 BPersVG angesehen hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. Oktober 1988 - 6 P 30.85 - BVerwGE 80, 265= DVBl. 1989, 207).
  • VGH Hessen, 01.06.1994 - TL 864/94

    Voraussetzungen und Wirkungen einer auf Feststellung gerichteten einstweiligen

    Auszug aus VGH Hessen, 25.04.1997 - 21 TK 4849/96
    Der im Beschwerdeverfahren geänderte Antrag auf eine vorläufige Feststellung ist nach der Rechtsprechung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs zulässig (vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - HPV TL 2246/91 - ESVGH 42, 216, und vom 1. Juni 1994 - TL 864/94 - ESVGH 44, 277 = NVwZ-RR 1994, 522 = PersR 1994, 431).
  • VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2246/91

    Voraussetzungen und Wirkungen einer auf Feststellung gerichteten einstweiligen

    Auszug aus VGH Hessen, 25.04.1997 - 21 TK 4849/96
    Der im Beschwerdeverfahren geänderte Antrag auf eine vorläufige Feststellung ist nach der Rechtsprechung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs zulässig (vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - HPV TL 2246/91 - ESVGH 42, 216, und vom 1. Juni 1994 - TL 864/94 - ESVGH 44, 277 = NVwZ-RR 1994, 522 = PersR 1994, 431).
  • OVG Niedersachsen, 22.08.1995 - 2 M 3286/95

    Personalrat; Mitbestimmung; Wissenschaftlich tätiger Beamter; Antrag der Beamten;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.04.1997 - 21 TK 4849/96
    Haben Maßnahmen jedoch Doppelwirkung, weil durch sie einem Bediensteten etwas gewährt und zugleich einem anderen versagt wird, was bei Beförderungen, Dienstpostenübertragungen, Versetzungen u. a. der Fall sein kann, dann führt schon der Antrag eines von mehreren Bewerbern dazu, dass die Personalvertretung mitzubestimmen hat (ebenso für den Fall der Beförderung OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. August 1995 - 2 M 3286/95 - Nds.Rpfl. 1996, 47).
  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 P 6.01

    Antragsabhängige Mitbestimmung; in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichnete Beschäftigte;

    Dagegen kann nicht mit Erfolg eingewandt werden, dass der vom Dienststellenleiter ausgewählte Bewerber typischerweise kein Interesse an der Stellung eines Mitbestimmungsantrags gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 BPersVG habe und dass es daher bei der Anwendung dieser Vorschrift auf die Antragstellung aus dem Kreise der erfolglosen Konkurrenten ankommen müsse, damit der Personalrat ggf. die Auswahlentscheidung des Dienststellenleiters pflichtgemäß darauf überprüfen könne, ob dieser keinen anderen Bewerber zu Unrecht benachteiligt habe (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. August 1995 - 2 M 3286/95 - NdsRpfl 1996, 47; Beschluss vom 25. November 1996 - 2 M 4952/96 - PersR 1997, 125, 126; VGH Kassel, Beschluss vom 25. April 1997 - 21 TK 4849/96 - ZfPR 1997, 159, 161 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2001 - 1 A 1402/99

    Voraussetzung für die Mitbestimmung des Personalrats ; Ausschluss der

    Der hiervon abweichenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, Beschluss vom 25. November 1996 - 2 M 4952/96 -, PersV 1998, 294 ff. (295), und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluss vom 25. April 1997 - 21 TK 4849/96 -, PersR 1997, 405 ff. (406 f.) = ZfPR 1997, 159 ff., folgt der Fachsenat nicht.

    vgl. zutreffend Ilbertz, Anmerkung zum Beschluss des Hess. VGH vom 25. April 1997, aaO, ZfPR 1997, 162 f.

  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 51-II-99

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Auch für den Fall, dass dem bei der personellen Maßnahme nicht berücksichtigten Beschäftigten das Antragsrecht zusteht (so Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. April 1997, 21 TK 4849/96, in: ZfPR 1997, S. 159 [161]), wird die Mitbestimmung im kollektivrechtlichen Bereich eingeschränkt.
  • VG Düsseldorf, 11.04.2003 - 2 L 497/03

    Anspruch auf Übertragung eines Beförderungsamtes im Hochschuldienst ;

    So überzeugend Hess. VGH, Beschluss vom 25.04.1997 - 21 TK 4849/96 -, PersR 1997, 405, und OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.08.1995 - 2 M 3286/95 -, NdsRpfl 1996, 47; das Antragsrecht unterstellend auch GKÖD, Band V, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, K § 77 Rdn. 6d.
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